Wem gehören historische Funde?
Das Schatzregal: In den meisten Ländern mit Fundstellen antiker Kulturen gilt das so genannte Schatzregal. Das heißt: archäologische Funde sind öffentliches Eigentum.
Wem gehören archäologischen Funde auf einem Grundtück in Bayern?
In Bayern gehört ein Schatz zu 50 Prozent dem Entdecker – die andere Hälfte steht dem Grundstückseigentümer zu. Eine Sonderstellung, denn in allen anderen Bundesländern werden wissenschaftlich bedeutsame Funde zum Eigentum des Staates.
Wem gehören archäologische Funde Schweiz?
Archäologische Funde sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind (Art. 724 ZGB).
Was muss ich beim sondeln beachten?
Stoßen Sie bei ihrer Suche auf menschliche Gebeine, rufen Sie die Polizei an! Lassen Sie Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einem Metalldetektor auf die Suche gehen und Funde ausgraben. Machen Sie Gegrabene Löcher immer wieder zu, so vermeiden Sie Unfälle und Ärger.
Wie erwirbt man Eigentum an archäologischen Funden?
In der Regel erwirbt damit der Bauherr zu 100 % Eigentum an den archäologischen Funden. Im Umgang mit dem erworbenen Eigentum berät das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne. Durchführung der denkmalfachlichen Maßnahme mit Betreuung duch das zuständige Gebietsreferat des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Wer trägt die Kosten einer archäologischen Untersuchung?
Wer trägt die Kosten einer archäologischen Untersuchung? Der Inhaber der denkmalrechtlichen Erlaubnis trägt auch nach ständiger Rechtsprechung die Kosten. Staatliche Förderungsmöglichkeiten bestehen für besondere Maßnahmen zum Denkmalerhalt. 12. Wem gehört das archäologische Fundgut?
Welche Landschaftsbehörden setzen sich für den Naturschutz ein?
Das Landschaftsgesetz und die zuständigen Landschaftsbehörden, die sich um den Schutz der Natur kümmern und deren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen ansässig ist, setzen sich primär für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ein.
Wie erfolgt die archäologische Untersuchung in Landshut?
Die archäologische Untersuchung unter der Leitung eines Archäologen oder Grabungstechnikers, in unserem Falls durch den Kreisarchäologen Hr. Richter von der Unteren Denkmalschutzbehörde Landshut, erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird im Bereich des Bauvorhabens die oberste Humusschicht abgetragen (Oberbodenabtrag).