Wem gehört das Patent?
Die Erfindung zum Patent anmelden können natürliche wie juristische Personen. Der Erfinder ist immer eine natürliche Person. Er hat das Recht, in der Patentanmeldung genannt zu werden. Den Nutzen aus dem Patent zieht der Patentinhaber: Er entscheidet, wie die Erfindung verwertet wird.
Wer bekommt das Patent?
DPMAregister ist das „Grundbuch“ der deutschen Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design. Hier finden Sie die vollständigen Rechts- und Verfahrensstandsdaten zu jedem einzelnen Schutzrecht, wie beispielsweise: den Anmelder bzw. Inhaber.
Was ist ein Verbot von Patentverletzungshandlungen?
Es versteht sich, dass ein Verbot von Patentverletzungshandlungen in den meisten Fällen nur dann die vom Gesetzgeber gewünschte Wirkung haben kann, wenn eine Nichtbeachtung empfindliche Sanktionen für den Patentverletzer zur Folge hat. Diese können zivilrechtlicher und – gegebenenfalls – sogar strafrechtlicher Art sein.
Wie kann man bei einer Patentverletzungsklage öffentlich bekannt machen?
Im Falle einer Patentverletzungsklage schließlich kann gemäß § 140e PatG „der obsiegenden Partei im Urteil die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt“.
Wie kann der Patentinhaber Schadensersatzansprüche in Anspruch nehmen?
Weiterhin kann gemäß § 140d PatG der Patentinhaber im Falle von Schadensersatzansprüchen den Verletzer „bei einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung… auch auf Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen oder einen geeigneten Zugang zu den entsprechenden Unterlagen in Anspruch nehmen…“
Was ist der Unterlassungsanspruch für Verletzungshandlungen?
Der Unterlassungsanspruch setzt also nicht nur eine Nichtbeachtung der §§ 9 bis 13 PatG voraus, sondern es muss auch die Gefahr einer Wiederholung der Verletzungshandlungen bestehen. Andererseits ist – gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 PatG – ein Unterlassungsanspruch bereits dann gegeben, „wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht“.