Wem gehört der Grundschuldbrief?
Dieser Kredit wird ins Grundbuch eingetragen und als sogenannte Briefgrundschuld gekennzeichnet. Ausgestellt wird der Grundschuldbrief vom Grundbuchamt. In der Regel verbleibt der Grundschuldbrief bei der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde.
Was ist ein Grundschuldbrief?
Der Grundschuldbrief ist ein wichtiges Dokument, das eine bestehende Grundschuld beurkundet. Sein Verlust erschwert den Verkauf einer Immobilie.
Was passiert wenn der Grundschuldbrief fehlt?
Ist ein Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar, muss das zuständige Amtsgericht kontaktiert werden, entweder direkt vom Eigentümer oder vom Notar. Das Amtsgericht leitet das Aufgebotsverfahren ein, indem es den Verlust des Grundschuldbriefes öffentlich bekannt macht und dazu aufruft, einen Anspruch einzufordern.
Wer kann Aufgebotsverfahren beantragen?
Wer kann das Verfahren beantragen? Der Antrag ist durch denjenigen zu stellen, dem das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung zusteht. Wenn also die Grundschuld noch nicht zurückgezahlt wurde, ist der Gläubiger/ die Gläubigerin (z.B. Bank), der/ die im Grundbuch eingetragen ist, allein antragsberechtigt.
Wie kann ich eine Grundschuld eintragen lassen?
So lassen Sie die Grundschuld eintragen Für die Eintragung der Grundschuld beauftragt der Kreditnehmer einen Notar, der die entsprechenden Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleitet. In der Regel wird dem Käufer die Kreditsumme erst ausbezahlt, wenn die Grundschuld im Grundbuch erfasst ist.
Was ist wenn der Grundschuldbrief fehlt?
Wo verbleibt der Grundschuldbrief?
Dieser Kredit wird ins Grundbuch eingetragen und als soge- nannte Briefgrundschuld gekennzeichnet. Ausgestellt wird der Grundschuldbrief vom Grundbuchamt. In der Regel verbleibt der Grundschuldbrief bei der Bank, bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde.
Wie lange dauert ein Aufgebotsverfahren Grundschuldbrief?
Mit der vollstreckbaren Ausfertigung kann der Antragssteller dann z.B. die entsprechende Bank aufsuchen und das Geld abheben oder die Löschung des Grundpfandrechts beim Grundbuchamt beantragen. Insgesamt dauert das Aufgebotsverfahren mindestens sechs Monate.