Wem kann der Vermieter Hausverbot erteilen?
Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Daher gibt es grundsätzlich kein Vermieterrecht, einem regulären Besucher Hausverbot zu erteilen. Dies gilt auch, wenn dieser den Hausfrieden stört.
Wie muss ein Hausverbot ausgesprochen werden?
Ein Wohnungseigentümer sollte einem seiner Besucher ein Hausverbot stets nur unter Hinzuziehung eines Zeugen erteilen. Ist ein Zeuge nicht greifbar, sollte der Eigentümer das Hausverbot schriftlich bestätigen und dem unliebsamen Besucher dieses durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Kann man dem Ordnungsamt Hausverbot erteilen?
Der Ordnungsamt Mitarbeiter kommt dennoch, der Wirt verweigert den Zutrit. Das Ordnungsamt Abt. Lebensmittelkontrolle ist vom Wirt über das Hausverbot informiert worden. Diese gilt also nicht der Behörde, sondern nur diesem Mitarbeiter.
Was ist ein Hausverbot?
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.
Kann Hausverbot mündlich erteilt werden?
Das Hausverbot kann der Hausrechtsinhaber mündlich oder schriftlich gegenüber der Person, der er den Zutritt verbietet, erteilen. Wer die Örtlichkeit daraufhin trotz des bestehenden Hausverbots betritt bzw. nicht verlässt, begeht eine Straftat, sofern die Voraussetzungen des § 123 StGB (Strafgesetzbuch) erfüllt sind.
Wer muss für das gemeinsame Haus nach der Trennung was bezahlen?
Wer im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, muss dem anderen Ehepartner Miete für dessen Eigentumsanteil bezahlen. Jedoch nur ab Aufforderung. Diese Miete heißt Nutzungsentschädigung. Der entspricht im ersten Jahr nach der Trennung noch nicht dem ortsüblichen Mietwert des Hauses auf dem freien Markt.