Wem müssen Ärzte Auskunft geben?
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen der Patienten einschließlich deren Ehepartner. Die Erteilung von Auskünften an Angehörige stellt ohne Einverständnis des Patienten eine Verletzung der Schweigepflicht dar, sofern nicht ein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Was darf ein Arzt sagen?
Von der Schweigepflicht sind alle Umstände und Informationen erfasst, die der Arzt anlässlich oder gelegentlich der Behandlung erfährt, außer sie sind offenbar. Also besteht zunächst schon Schweigepflicht darüber, ob jemand überhaupt Patient war.
Was ist eine persönliche Beziehung zwischen einem Arzt und einem Patienten?
Die persönliche Beziehung zwischen Arzt und Patienten ist sehr wichtig. Um online Vertrauen zu schaffen, sollte man auf seiner Website ein Foto seines eams zeigen. Informationen zur Vita der Ärzte runden das Profil ab. Patienten gehen nicht nur wegen akuter Beschwerden zu einem bestimmten Arzt, sondern auch aufgrund seiner Sonderleistungen.
Was sind die Vorteile einer professionellen Ärzte-Homepage?
Auch die Kosten und der Aufwand für eine professionelle Praxis-Homepage sind überschaubar. Dem stehen die vielen Vorteile gegenüber, die eine Ärzte-Website bietet. Eine gute Auffindbarkeit in den Suchmaschinen durch Local-SEO ist genauso essenziell wie Google Maps miteinzubinden. Eine Homepage für Ärzte kann die gesamte Praxis entlasten.
Wie kann ich eine Website für eine Arztpraxis erstellen?
Für die Website einer Arztpraxis reichen in der Regel ein Baukasten- oder Content-Management-System aus. Wer Zeit und Programmiererfahrung hat, kann die Website-Gestaltung auch in Eigenregie durchführen. Wer keine Zeit hat, aber bereit ist, viel Geld zu bezahlen, der kann alternativ einen Webdesign-Service beauftragen.
Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte?
Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.