Wem steht Elternzeit zu?
Beide Elternteile haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit beträgt für Mutter und Vater jeweils 36 Monate und steht ihnen für jedes Kind zu. Sie dient zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Die Elternzeit muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.
Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Wie ist Elternzeit geregelt?
Die Eltern können bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dabei wird die Mutterschutzfrist, also die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes, auf die Elternzeit angerechnet. Müttern bleiben damit nach dem Mutterschutz zwei Jahre und zehn Monate Elternzeit.
Kann man die Elternzeit während der Elternzeit beenden?
Sie können die Elternzeit jedoch auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden, unter folgenden Voraussetzungen: Sie als Mutter werden während der Elternzeit erneut schwanger. In diesem Fall können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz zu gehen. Sie bekommen während der Elternzeit ein weiteres Kind.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit?
Alle Mütter und Väter, die abhängig beschäftigt sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit ( § 15 Abs. 1 BEEG ). Dabei ist es egal, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder nur eine Teilzeit-Stelle. Allerdings wird ein befristeter Job durch die Elternzeit nicht etwa verlängert.
Wie lange dürfen Elternzeit und Teilzeit kombiniert werden?
Es ist möglich, Elternzeit und Teilzeit miteinander zu kombinieren. Allerdings darf man während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt arbeiten. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber die Elternteilzeit im Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden verwehren.
Ist die Elternzeit ein spannender Zeitabschnitt?
Die Elternzeit ist nicht nur für werdende Mütter und Väter ein spannender Zeitabschnitt: Um die Personalplanung managen und den Arbeitsschutz einhalten zu können, müssen auch Mitarbeiter der Personalabteilung über alle Daten und Fakten rund um die Elternzeit Bescheid wissen.