Wen betrifft das Mutterschutzgesetz?

Wen betrifft das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen.

Wie lange kann ich als Mütter zu Hause bleiben?

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben Väter und Mütter Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie von der Geburt des Nachwuchses bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes durchgängig zu Hause bleiben.

Was ist die Einschränkung der Schichtarbeit im Mutterschutzgesetz?

Einschränkung der Schichtarbeit im Mutterschutz Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss der Arbeitgeber auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten. Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für sie gemäß § 8 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich nicht zulässig.

Welche Rechte haben Eltern beim Umgang mit ihrem Kind?

Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch eine Pflicht dazu. Weitere Rechte und Pflichten beim Umgangsrecht beinhalten: Zu den Rechten des umgangsberechtigten Elternteils gehören grundsätzlich auch Urlaube mit dem Kind.

Wann dürfen Frauen nach dem Mutterschutz nicht arbeiten?

Im Rahmen des Mutterschutzes dürfen Frauen sechs Wochen vor der Geburt und bis zu acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Viele Mütter entscheiden sich, unmittelbar nach dem Mutterschutz auch in Elternzeit zu gehen. Wichtig: Der Arbeitgeber darf einen Antrag auf Elternzeit nicht ablehnen.

Wie lange ist die Elternzeit mit dem Mutterschutz zu verwechseln?

Nicht zu verwechseln ist die Elternzeit jedoch mit dem Mutterschutz, der nur (werdenden) Müttern zusteht. Im Rahmen des Mutterschutzes dürfen Frauen sechs Wochen vor der Geburt und bis zu acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Viele Mütter entscheiden sich, unmittelbar nach dem Mutterschutz auch in Elternzeit zu gehen.

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