FAQ

Wen darf ich Fotografieren?

Wen darf ich Fotografieren?

Im öffentlichen Raum darf man grundsätzlich immer fotografieren, dagegen kann man sich überhaupt nicht wehren.

Wen und was darf man Fotografieren?

In Deutschland ist das Fotografieren von Gebäuden und Straßenszenen dank der sogenannten Panoramafreiheit erlaubt, allerdings präsentiert sich die einschlägige Regel schon als Ausnahme: »Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik.

Wie dürfen Fotos oder Filmaufnahmen veröffentlicht werden?

Grundsätzlich dürfen Fotos oder Filmaufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden. Bei Verletzung kann sich der Betroffene mit Unterlassungs- und Schadenersatzklagen zur Wehr setzen. Unter bestimmten Umständen erlaubt das Urheberrechtsgesetz jedoch eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung…

Ist die Verbreitung von Bildern verboten?

Sexualverhalten oder das Familienleben) der betreffenden Person berührt ist. Auch ist die Verbreitung von Bildern verboten, die entstellend oder herabwürdigend wirken. Der Gebrauch von Bildern zu Werbezwecken wird ohne Zustimmung in der Regel rechtswidrig sein.

Welche Regeln gelten für ungewollte Fotoaufnahmen über eine Person?

Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze:

Warum darfst du das Foto nicht weiterschicken?

Beispiel: Schickt dir ein Freund z. B. ein Nacktfoto von seiner Freundin, dann darfst du das Foto nicht bei dir gespeichert lassen, da es dir ja nicht die Person geschickt hat, die auf dem Foto abgebildet ist. Du darfst es auch nicht weiterschicken, z. B. in eine WhatsApp Gruppe laden.

Kategorie: FAQ

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