Wer bearbeitet die Widersprüche beim Jobcenter?
Wird das Jobcenter aller Warnungen und Mahnungen zum Trotz nicht tätig, kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Diese ist an das örtlich zuständige Sozialgericht zu richten. Bei Erfolg der Klage wird die Behörde vom Gericht verpflichtet, alsbald den Widerspruch zu bearbeiten und zu bescheiden.
Wie schnell muss ein Widerspruch bearbeitet werden?
Wenn Sie einen Widerspruch bei einer Behörde eingelegt haben, hat diese eine gewisse Zeit um diesen zu bearbeiten. In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen.
Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?
Hierbei prüft die Ausgangsbehörde (das ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat) den Sachverhalt. Hält die Behörde Deine Einwände für berechtigt, wird Deinem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Bescheid aufgehoben, geändert oder Dein gestellter Antrag nun doch bewilligt wird.
Wann entfällt das Vorverfahren?
So kann ein Vorverfahren beispielsweise dann entfallen, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde. Dasselbe gilt dann, wenn die Behörde auf den Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts in angemessener Zeit ohne sachliche Gründe nicht reagiert.
Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter?
Für die Stellung eines Überprüfungsantrages gibt es keine vorgeschriebene Form. Sie können diesen also entweder schriftlich beim Jobcenter einreichen oder diesem mündlich mitteilen, welche Mängel Ihnen im Hartz IV-Bescheid aufgefallen sind.
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?
Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.
Wie lange hat die DRV Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten?
§ 88 SGG setzt der DRV nicht eine Frist zur Entscheidung über einen Widerspruch. Diese Norm gilt als Anspruchsgrundlage für die sogenannte Untätigkeitsklage und setzt als Tatbestand die sogenannte 3 Monatsfrist voraus. Wenn diese Frist nicht eingehalten ist, wird die Untätigkeitsklage als unzulässig verworfen.
Wann ist ein Vorverfahren entbehrlich?
Das Vorverfahren ist entbehrlich: Im Fall des § 75 VwGO (Untätigkeitsklage, welches keine Klage an sich ist, sondern lediglich zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens führt). die Widerspruchsbehörde sachlich zur Klage zustimmt, da ansonsten der Entscheidungsspielraum (Ermessen) der Widerspruchsbehörde unterlaufen würde.