Wer befragt Zeugen?
Hier ist es vor allem Aufgabe der Richterin bzw. des Richters, die Zeugen zu vernehmen. Manchmal wird die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen aber als Kreuzverhör wahrgenommen, wenn noch von anderen Verfahrensbeteiligten Fragen gestellt werden.
Wie läuft das ab mit Anzeigen?
Eine Strafanzeige machst du bei der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft und erzählst erstmal, was passiert ist. Wenn eine Straftat vorliegen könnte, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu ermitteln und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Die zuständige Polizeibehörde hilft ihr dabei und legt eine Akte an.
Wann wird ein Verdächtiger zum Beschuldigten?
Zum Beschuldigten wird der Verdächtige nach inzwischen überwiegender Auffassung, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer Straftat mit Verfolgungswillen (sog. Inkulpationsakt der Strafverfolgungsbehörden) als Beschuldigter (sog. Verfolgung in personam) ermittelt wird.
Wer darf Zeugen vernehmen?
Die Aufgabe der Vernehmung wird durch Staatsanwaltschaft (§ 163a Abs. 3 StPO), Polizei (§ 163a Abs. 4 StPO) sowie richterliche Vernehmung (§ 136 StPO) wahrgenommen. Außer dem Beschuldigten sind auch Zeugen (§ 48 StPO) und etwaige Sachverständige (§ 72 StPO) zu vernehmen.
Wer darf Zeugenaussage verweigern?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Wie schnell wird eine Strafanzeige zugestellt?
Zur Aufnahme einer Strafanzeige sind die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht befugt. Strafanzeige zu stellen kostet kein Geld und ist an keine Frist gebunden. Die Bearbeitungszeit einer Strafanzeige dauert mindestens mehrere Wochen.