Wer bekommt das Armenrecht?
1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht …
Wem steht Prozesskostenhilfe zu?
Grundsätzlich steht laut § 114 ZPO jeder am Prozess beteiligten Person ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Demnach kann sowohl der Kläger als auch der Beklagte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Gemäß § 116 ZPO können grundsätzlich auch juristische Personen Prozesskostenhilfe beantragen.
Wie lange bekommt man Prozesskostenhilfe?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen. Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt.
Was kostet ein Antrag auf Prozesskostenhilfe?
Im Regelfall wird der RA für die Antragstellung nur die 1,0 „Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Prozesskostenhilfe“ gemäß den §§ 2, 13 RVG, Nr. 3335 VV RVG erhalten. Eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf die Hälfte (0,5) aufgrund vorzeitiger Beendigung wird durch Nr. 3337 VV RVG vorgenommen.
Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, füllen Sie bitte die bei Gericht erhältliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sorgfältig und vollständig aus, fügen Sie Belege über Einkommen und Belastungen bei und reichen Sie sie bei dem Gericht ein, bei dem Ihr Prozess läuft.
Was deckt die Prozesskostenhilfe alles ab?
Was deckt die Prozesskostenhilfe ab? Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, umfasst sie sowohl die Gerichtsgebühren (auch Kosten für Zeugen und Sachverständige), als auch die eigenen Anwaltsgebühren des Prozesses. In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe seit dem 01.09