Wer bekommt das gemeinsame Haus bei Scheidung?
Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört nach der Scheidung ihm das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen. Nämlich dann, wenn das Haus während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.
Was bekommt der Ehegatte bei Scheidung?
Insbesondere während der Trennung entsteht in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn beide Ehegatten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann dabei in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt fordern.
Was ist Güterstand der Zugewinngemeinschaft?
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt. Jeder verwaltet sein Vermögen allein, er unterliegt dabei aber einigen Beschränkungen. Kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen.
Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?
Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Scheidung?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Paare bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus oder einer Eigentumswohnung umgehen können. Die häufigsten Maßnahmen sind: Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Möglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse und die laufende Hausfinanzierung. 1. Möglichkeit: Auszahlung eines Ehepartners
Wie kann eine Scheidung sichergestellt werden?
Im Falle einer Scheidung muss also sichergestellt werden, dass jener Ehegatte, der auf das Haus angewiesen ist, keinen Nachteil erleidet. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten: Dem im Haus ansässigen Ehegatten wird das Haus übertragen.
Was ist nach der Scheidung nicht anrechenbar?
Manchmal ist nach der Scheidung das Haus auch nicht als Zugewinn anrechenbar. Vor allem in zwei konkreten Fällen ist das der Fall. Zum einen, wenn einer der Eheleute Alleineigentümer der Immobilie ist und er das Haus in die Ehe mit eingebracht hat.