Wer bekommt den blauen Pass?

Wer bekommt den blauen Pass?

Sie bekommen einen Reiseausweis für Flüchtlinge („blauer Pass“), wenn Sie in Deutschland als Asylberechtigte*r oder Flüchtling anerkannt sind. Nach Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben Sie dann grundsätzlich das Recht auf einen Reiseausweis.

Was kann man mit Asyl machen?

Schutzberechtigte können sich nach ihrer Anerkennung frei in Deutschland bewegen und zum Beispiel Verwandte oder Freunde in einer anderen Stadt besuchen. Flüchtlinge und Asylberechtigte können bei den deutschen Behörden einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.

Welche Länder haben einen blauen Reisepass?

USA: erst beige, dann grün, dann rot – und wieder grün Erst im Jahr 1976 passten die Amerikaner die Farbe ihres Reisepasses an die ihrer Flagge an: blau.

Welche Pflichten haben sie während und nach ihrem Asylverfahren?

Alle Personen haben während und nach Ihrem Asylverfahren eine Reihe von Rechten und Pflichten. Diese knüpfen an Ihren Aufenthaltsstatus an und beeinflussen viele Bereiche des täglichen Lebens – von der Unterbringung bis zur Arbeit. Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, ist verpflichtet sich an die deutschen Gesetze und Regelungen zu halten.

Wie viele Asylbewerber reisten in ihrem Heimatland aus?

Allein im Jahr 1993 reisten aber mehr als 200 Asylbewerber aus, um in ihrem Heimatland Urlaub zu machen, die Familie zu besuchen oder um an Hochzeiten teilzunehmen. „Im Rahmen der Grenzkontrollen auftretende Fälle meldete der Bundesgrenzschutz damals an die Ausländerbehörden“, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei.

Ist Auslandsreisen für Flüchtlinge nicht gestattet?

Auslandsreisen für Flüchtlinge. Auslandsreisen sind nicht gestattet, der Aufenthalt ist grundsätzlich auf den Bereich Deutschlands beschränkt. Dieser Personenkreis kann allein mit dem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel, den die Ausländerbehörde ausstellt, Deutschland nicht verlassen, da es sich nicht um ein Reisedokument handelt.

Was ist der Status der Asylbewerber?

Der Status “Asylbewerber” ist nur vorübergehend. In den Medien ist der Begriff „Asylbewerber“ häufig zu finden – doch was ist der Unterschied zwischen einem Flüchtling und einem Asylbewerber? Flüchtlinge, welche eine Asylantrag gestellt haben, werden zu Asylbewerbern. Dieser „Status“ gilt, solange der Antrag bearbeitet wird.

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