Wer bekommt die Konventionalstrafe?
Eine Konventionalstrafe ist eine zwischen den Vertragsparteien festgelegte Sanktion, die dann fällig wird, wenn der Schuldner seiner versprochenen Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nachkommt. Die gesetzliche Grundlage befindet sich in den §§ 339 ff. BGB.
Ist Vertragsstrafe Schadensersatz?
Vertragsstrafen werden oft als pauschalierter Schadensersatz bezeichnet. Dies trifft aber nicht zu. Denn die Vertragsstrafe setzt keinen Schaden voraus. Ist die Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung versprochen, kann eine Erfüllung nicht mehr beansprucht werden, nachdem die Vertragsstrafe verlangt worden ist.
Was versteht man unter der Gefährdungshaftung?
Definition: Was ist „Gefährdungshaftung“? Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden (Verschuldenshaftung) voraussetzt, sondern darauf beruht, dass der Ersatzpflichtige bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt.
Wie darf eine Vertragsstrafe verstoßen werden?
Die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Vertragsstrafe darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Das bedeutet, dass sie nicht gegen Gesetze oder tarifvertragliche Regelungen verstoßen, oder einer gültigen Betriebsvereinbarung entgegenstehen darf.
Ist eine Vertragsstrafe zulässig?
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran hat. Dies ist der Fall, wenn dem Unternehmen durch die Vertragsverletzung seitens des Arbeitnehmers ein erheblicher Schaden droht und wenn sich der Schaden nur schwer beweisen lässt.
Ist der Verstoß gegen das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot zu beachten?
Verstoß des Arbeitnehmers gegen das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot: Verstößt der Arbeitnehmer gegen das im Arbeitsvertrag wirksam vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot, ist im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe das doppelte Formerfordernis des § 74 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) zu beachten.
Ist die Klausel zur Vertragsstrafe unwirksam?
Die Klausel zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag sind immer dann unwirksam sein, wenn sie unklare Formulierungen enthalten, insbesondere zur Höhe der Geldsumme, die der Arbeitnehmer bei vertragswidrigem Verhalten zahlen muss. Sie darf der Höhe nach nicht unangemessen sein und den Arbeitnehmer insoweit nicht benachteiligen.