FAQ

Wer bekommt eine Arbeitsmarktrente?

Wer bekommt eine Arbeitsmarktrente?

Die Arbeitsmarktrente wird geleistet, wenn das Restleistungsvermögen des Versicherten auf unter sechs Stunden täglich gesunken ist, jedoch noch mindestens drei Stunden täglich beträgt und der Arbeitsmarkt als „verschlossen“ gilt.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente für vor 1961 Geborene?

Mit der „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ wurde jedoch eine Vertrauensschutzregelung für alle vor dem 02.01.1961 Geborenen geschaffen. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit handelt es sich um die „halbe“ Rente; hier gilt also ein Rentenartfaktor von 0,5.

Welche Versicherten erhalten einen berufsschutz?

Der Berufsschutz wird in verschiedenen Stufen gewährt, vom Meister/Facharbeiter bis zum Angelernten, bzw. vom Akademiker über den höheren Angestellten bis zum Angelernten; Ungelernte haben keinen Berufsschutz (sog. 4-Stufenschema des Bundessozialgerichtes).

Wie lange wird die Arbeitsmarktrente gezahlt?

Eine Arbeitsmarktrente wird immer befristet ausgestellt, maximal für drei Jahre. Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor dem Ablauf Ihrer Rente einen neuen Antrag zu stellen.

Welche Formulare brauche ich für die Erwerbsminderungsrente?

Sofern Ihr Versicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung ist, füllen Sie das Formular R0100 aus. Dabei handelt es sich um den Antrag für die Versicherungsrente. Hinzu kommt das Formular mit der Bezeichnung R0210, es wird als Anlage zum Rentenantrag hinzugefügt und dient dazu, die Erwerbsminderung festzustellen.

Welche Anlagen zum Rentenantrag?

Der Rentenantrag – Das muss vorliegen Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie) Die Rentenversicherungsnummer. Geburtsurkunden der Kinder als bestätigte Kopien (auch bei Vätern – wichtig 12 für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)

Was brauche ich um Rente zu beantragen?

Um den Rentenantrag zu stellen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Dazu zählen: Ihre Rentenversicherungsnummer. Ausweisdokument in Kopie (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)

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