Wer bekommt eine Hinterbliebenenrente?
Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Kinder bis maximal 27 Jahren sowie unter bestimmten Umständen auch geschiedene Partner.
Wer bekommt große Witwenrente nach altem Recht?
Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.
Wann steht einem die große Witwenrente zu?
Nach §46 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wurde 2008 festgelegt und lag zuvor noch beim vollendeten 45.
Wer bekommt keine Hinterbliebenenrente?
Wenn Sie nur religiös getraut wurden, haben Sie dagegen keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, müssen mindestens ein Jahr lang vor dem Tod des Partners bestanden haben. Sie haben nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet.
Was ist der Unterschied zwischen Witwenrente und Hinterbliebenenrente?
Eine Hinterbliebenenrente bekommt, wer bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat. Zwar hat sich umgangssprachlich die „Witwenrente“ durchgesetzt, doch wird sie natürlich genauso an Witwer ausgezahlt.
Wann wird die Witwenrente gekürzt?
Der Rentenabschlag. Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr Ehepartner vor dem 65. Geburtstag stirbt. Geburtstag des Verstorbenen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65.
Wie lange wird die große Witwenrente gezahlt?
Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren. Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten.