Wer bekommt eine rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.
Wer bestellt einen amtlichen Betreuer?
Der Betreuer wird auf Antrag des Betroffenen durch das Gericht bestellt. Der gestellte Antrag begrenzt auch die Reichweite der Betreuung. Auch ein Geschäftsunfähiger kann einen diesbezüglichen Antrag stellen (§ 1896 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Ist die gerichtliche Bestellung eines Eigentümers ordnungsgemäß?
Aufgrund des Anspruchs eines jeden Eigentümers auf eine ordnungsgemäße Verwaltung entspricht die gerichtliche Bestellung eines Verwalters eben erst ordnungsgemäßer Verwaltung. Zu Bedenken ist aber, dass bei einem gerichtlichen Verfahren auf Einsetzung eines Verwalters das Gericht kein freies Ermessen hat.
Was bedeutet eine Bestellung eines Betreuers?
Rechtliche Betreuung – Bestellung beantragen Bestellung eines Betreuers bedeutet, dass das Betreuungsgericht der betroffenen Person einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zur Seite stellt. Diese unterstützen die betroffene Person in rechtlichen Dingen.
Welche Gerichtskosten fallen an?
Gerichtskosten fallen nur an, wenn das Vermögen der betroffenen Person bestimmte Grenzen übersteigt. Der Betreuer oder die Betreuerin und gegebenenfalls der Verfahrenspfleger oder die Verfahrenspflegerin können von der betroffenen Person, sofern sie nicht mittellos ist, Aufwendungsersatz verlangen.
Wie ist das Betreuungsgericht verpflichtet?
Das Betreuungsgericht verpflichtet den Betreuer oder die Betreuerin mündlich und unterrichtet ihn oder sie über die mit der Betreuung verbundenen Aufgaben. Er oder sie erhält eine Urkunde über die Bestellung. Diese Urkunde dient als Ausweis für die Vertretungsberechtigung.