Wer bekommt Kindesunterhalt ausgezahlt?

Wer bekommt Kindesunterhalt ausgezahlt?

Ab dem 18. Lebensjahr haben Kinder Unterhaltsansprüche an beide Elternteile, unabhängig davon, wo sie wohnen. Wie viel das jeweilige Elternteil zahlen muss, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Eltern oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, können bestimmte „Leistungen“ als Naturalunterhalt anrechnen.

Bin ich verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen?

Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Verwandte in gerader Linie sind die Großeltern, Eltern, Kinder und deren Abkömmlinge. Unterhaltspflichtig sind demnach insbesondere Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern.

Wem steht der Unterhalt zu dem Kind oder der Mutter?

Jedes Kind bekommt normalerweise Unterhalt durch seine Eltern. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geld.

Was steht dem Kind vom Unterhalt zu?

Seit dem 1. Januar 2021 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, mindestens 393 Euro im Monat zahlen, wenn es unter 6 Jahre alt ist. Für ältere Kinder mehr. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.160 Euro für sich behalten.

Wann müssen Eltern ihr Kind finanzieren?

Doch bis wann müssen Eltern ihr Kind noch mit finanzieren? Und wie viel darf es verlangen? Grundsätzlich haben Kinder ein Recht darauf, von ihren Eltern finanziell unterstützt zu werden, wie Sandra Voigt von „anwalt.de“ bestätigt. Eltern sind also gesetzlich dazu verpflichtet – allerdings nur solange das Kind nicht selbst für sich sorgen kann.

Kann man zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen?

Eltern können zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung, die junge Eltern während der Familiengründung finanziell entlasten soll.

Wer hat Anspruch auf zwei zusätzliche Elterngeldmonate?

Anspruch auf zwei zusätzliche Elterngeldmonate besteht, wenn zumindest bei einem Elternteil für mindestens zwei Lebensmonate des Kindes das Einkommen gemindert wird – und zwar im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt. Das bedeutet also, dass mindestens ein Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes Einkommen erzielt haben muss.

Was ist Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes?

Achtung: Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen innerhalb der 12 Monate vor einer Geburt. Hat sich in dieser Zeit die Lohnsteuerklasse geändert haben, gilt das, was „in der überwiegenden Zahl“ der 12 Monate gegolten hat. Der Wechsel sollte also so früh wie möglich stattfinden.

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