Wer bekommt Neustarthilfe?
Voraussetzung für einen Antrag ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur.
Wer bekommt keine überbrückungshilfe?
Freiberufler und Soloselbstständige, die aufgrund der Elternzeit ihre Selbständigkeit vom Haupterwerb in den Nebenerwerb umgestellt haben, sind von der Hilfe ausgeschlossen. Unternehmen mit Beschäftigten sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden.
Wem steht überbrückungshilfe zu?
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet.
Wer hat Anspruch auf Neustarthilfe Plus?
Mit der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit in den Förderzeiträumen 1. Juli bis 30. September 2021 (drittes Quartal 2021) und/oder 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 (viertes Quartal 2021) coronabedingt eingeschränkt ist.
Wann ist Schlussabrechnung überbrückungshilfe möglich?
Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann gegen Ende des Jahres nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 30. Juni 2022 erfolgen. In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt.
Wann bekomme ich Überbrückungshilfe?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung versteht unter Überbrückungshilfe für Studierende zweierlei: die vorübergehende Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits sowie eine vorübergehende Öffnung des KfW-Studienkredits für ausländische Studierende seit dem 1. Juni 2020 und bis 15. Februar 2021.
Bis wann muss Überbrückungshilfe 2 beantragt werden?
Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.
Wann wird Überbrückungshilfe 2 ausgezahlt?
Überbrückungshilfe II erhält nur, wer Verlust macht Wird beispielsweise die Höhe der Überbrückungshilfe für den Monat September 2020 berechnet, muss für einen Anspruch auf Auszahlung im September ein bilanzieller Verlust ohne Wertminderungen (Abschreibungen) erzielt worden sein.