Wer bekommt Ueberbrueckungshilfe II?

Wer bekommt Überbrückungshilfe II?

Für wen ist die Überbrückungshilfe II gedacht? Begünstigt sind alle kleinen und mittelständischen Un-ternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie empfindliche Umsatzrückgänge verschmerzen mussten.

Welche Kosten bei Überbrückungshilfe 2?

Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Grundsteuern. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen.

Was ist die Corona Überbrückungshilfe?

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten.

Was ist Überbrückungshilfe 1?

Mit der Überbrückungshilfe zunächst für die Monate Juni bis August 2020 (Phase 1) ist kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, zunächst eine Liquiditätshilfe gewährt worden. Die Auszahlungsfrist endet am 30.11

Bis wann Schlussabrechnung Überbrückungshilfe 2?

30. Juni 2022
Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann gegen Ende des Jahres nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 30. Juni 2022 erfolgen. In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt.

Welche Voraussetzung für Überbrückungshilfe?

Um Überbrückungshilfe 3 zu erhalten, müssen Unternehmer:innen in den Monaten April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im gesamten Zeitraum April bis Dezember 2020 nachweisen können.

Welche Kosten bei überbrückungshilfe?

Überbrückungshilfe beantragen: Diese betrieblichen Fixkosten sind förderfähig

  • Mieten und Pachten für Geschäftsräume.
  • Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Materialaufwand für den Betrachtungszeitraum.
  • Hilfs-, und Betriebsstoffe.
  • Laufende Kosten für im Betrachtungszeitraum vorhandene Dienstfahrzeuge inkl.
  • Bürokosten.

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