Wer benötigt eine Apostille?
– Eine Apostille genügt im Verhältnis der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 876). Dazu gehören insbesondere alle EU-Staaten.
Was brauche ich für Apostille?
Bei der Apostille müssen Dokumente nur von einer zuständigen Behörde im Ausstellungsland beglaubigt werden. Die Legalisation verlangt hingegen die Beglaubigung des Dokuments durch mehrere Behörden. Hierbei muss zunächst eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland ausgegeben werden.
Wie bestätigt der Notar eine Beglaubigung?
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar ausschließlich die Korrektheit Ihrer Unterschrift bzw. der Kopie. Eine intensive Prüfung oder eine Beratung erfolgt in der Regel nicht. Im Gegensatz dazu ist bei der Beurkundung unter anderem eine Erklärung zur rechtlichen Tragweite vorgeschrieben.
Wie erfolgt eine notarielle Beurkundung?
Diese erfolgt in der Regel mithilfe gültiger Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Darüber hinaus muss sich der Notar der erforderlichen Geschäftsfähigkeit der Beteiligten versichern. Liegt diese nicht vor, ist eine notarielle Beurkundung in der Regel abzulehnen.
Wie darf ein Notar als Notar tätig sein?
In dieser Berufsform darf der Notar ausschließlich als Notar tätig sein. In einem dreijährigen Anwärterdienst sammelt er Erfahrungen als Notar, indem er beispielsweise einen Amtsinhaber vertritt. Anwärter werden Notarassessoren genannt und haben dieselben Amtspflichten wie ein Notar.
Was ist eine notarielle Urkunde vorgeschrieben?
Eine notarielle Urkunde ist zudem für viele Vereinbarungen aus dem Bereich des Erbrechts vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem der Erbvertrag (§ 2276 BGB), der Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB) und das notarielle bzw. öffentliche Testament (§ 2232 BGB). Besuch in der Kanzlei: In der Regel erfolgt die Beurkundung beim jeweiligen Notar.