FAQ

Wer beruft den Vermittlungsausschuss ein?

Wer beruft den Vermittlungsausschuss ein?

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind.

Wann wird ein Vermittlungsausschuss einberufen?

Vermittlungsverfahren. Während der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu allen vom Bundestag beschlossenen Gesetzen anrufen kann, können Bundestag und Bundesregierung den Ausschuss nur dann einschalten, wenn der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz zuvor seine Zustimmung verweigert hat.

Wo ist der Vermittlungsausschuss?

Ausschusssitzungssaal im Bundesratsgebäude in Berlin, in dem u. a. der Vermittlungsausschuss tagt.

Was darf der Vermittlungsausschuss?

Hauptaufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat hinsichtlich eines Gesetzgebungsvorhabens zum Ausgleich zu bringen.

Bei welchen Gesetzesvorhaben wird der Vermittlungsausschuss eingesetzt?

Der Vermittlungsausschuss ist deshalb ein parlamentarisches „Hilfsorgan“, das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit dem Ziel einer Einigungssuche eingeschaltet werden kann. Welche Aufgabe hat der Vermittlungsausschuss? Die Aufgabenstellung des Vermittlungsausschusses ergibt sich aus dem Grundgesetz.

Wann war der letzte Vermittlungsausschuss?

24. Oktober 2017
Der Vermittlungsausschuss am Beginn und Ende einer Wahlperiode. Mit dem Zusammentritt des 19. Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 endete die Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages.

Wann tritt ein neues Gesetz in Kraft?

Jedes Gesetz soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen (Art. 82 Absatz 1 GG). Fehlt eine solche Bestimmung, so treten Gesetze mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden sind (Art. 82 Absatz 2 GG).

Wie kommt es zu einem Vermittlungsausschuss?

Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss grundsätzlich zu jedem Gesetzesbeschluss des Bundestages (also sowohl in Fällen eines sogenannten Einspruchs- als auch in Fällen eines sogenannten Zustimmungsgesetzes) einschalten, wenn er mit der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzes nicht einverstanden ist.

Wird jedes Gesetz im Vermittlungsausschuss beraten?

Bei Zustimmungsgesetzen können Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss folglich zu jedem Gesetzesbeschluss des Bundestages einschalten, wenn er mit der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzes nicht einverstanden ist.

Wer muss einem sogenannten zustimmungspflichtigen Gesetz zustimmen?

Zustimmungsbedürftig werden Gesetzesvorhaben des Bundes nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Eine Zustimmungspflicht ist in folgenden Fällen vorgesehen: bei einer Verfassungsänderung (Artikel 79 Abs. 2 GG)

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