Wer beruft eine Hauptversammlung ein?

Wer beruft eine Hauptversammlung ein?

Die ordentliche Hauptversammlung muss der Vorstand von Gesetzes wegen einberufen. Darüber hinaus ist er nur in bestimmten Fällen gesetzlich zur Einberufung verpflichtet, z.B. wenn eine qualifizierte Minderheit von Aktionären dies verlangt oder es das Wohl der Gesellschaft erfordert.

Was macht eine Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines der leitenden Organe einer Aktiengesellschaft. Dazu gehören etwa die Wahl des Aufsichtsrates, die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie das Treffen von Bestimmungen über die Gewinnverwendung.

Wie kann man an der Hauptversammlung teilzunehmen?

Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Weder die Zahl noch Art der Aktien spielt dafür eine Rolle. Die Einladung erfolgt bei Namensaktien direkt durch die Aktiengesellschaft, ansonsten über die Bank oder Sparkasse, bei der das Aktiendepot geführt wird.

Wann muss die Hauptversammlung einberufen werden?

Der Vorstand muss die Hauptversammlung mindestens dreißig Tage vor dem Tag der Versammlung einberufen. Termin, Tagesordnung sowie Teilnahmebedingungen sind im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Innerhalb von 12 Tagen danach muss die Einladung an die Banken oder Sparkassen gehen.

Wie ist die Einladung zur Hauptversammlung zulässig?

Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen. Weder die Zahl noch Art der Aktien spielt dafür eine Rolle. Die Einladung erfolgt bei Namensaktien direkt durch die Aktiengesellschaft, ansonsten über die Bank oder Sparkasse, bei der das Aktiendepot geführt wird. Eine Einladung per Mail ist zulässig.

Welche Aktionäre sollen an der Hauptversammlung teilnehmen?

Versammlung der Aktionäre, in der sie ihre Rechte in Angelegenheiten der AG ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat sollen an der Hauptversammlung teilnehmen. Wegen der Corona-Krise im Frühjahr 2020 gab es einige temporären gesetzlichen Änderungen, siehe Ausführungen bei Aktiengesellschaft (AG) und bei PandemiefolgenabmilderungsG.

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