Wer bestimmt den Berichterstatter?
Auch der Kreis der Beteiligten – die hier nicht, wie im Zivilprozess, Parteien heißen – weist Besonderheiten auf. Nicht immer bestimmt allerdings der Vorsitzende der Kammer (bzw. vor dem Oberverwaltungsgericht: des Senats) für das Verfahren einen Berichterstatter, der die Entscheidung des Spruchkörpers nur vorbereitet.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ab?
Das Verfahren beginnt mit einer Klage. Vor dem Verwaltungsgericht klagen die Beteiligten nicht gegen eine andere Privatperson, sondern gegen ein Amt oder eine Behörde. Die mündliche Verhandlung wird schriftlich vorbereitet. Die Beteiligten haben ihre Argumente in der mündlichen Verhandlung vorgetragen.
Was ist ein Verwaltungsgerichtliches Verfahren?
Es unterscheidet sich vom Zivilprozess dadurch, dass der Sachverhalt von Amts wegen ermittelt wird (Untersuchungsmaxime anstelle der Verhandlungsmaxime). Die Prozess- (genauer: Sachurteilsvoraussetzungen entsprechen denen des Zivilprozesses, soweit sich nicht aus dem Folgenden Besonderheiten ergeben.
Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?
Verwaltungsgericht – Zuständigkeit und Besetzung Das Verwaltungsgericht ist eines der deutschen Fachgerichte und entscheidet über Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen. Dies sind schwerpunktmäßig Streitigkeiten zwischen Behörden und Bürgern, etwa über die Rechtmäßigkeit eines Bescheids.
Wann schreitet das Bundesverfassungsgericht ein?
Das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Aktes der öffentlichen Gewalt feststellen, eine verfassungswidrige Entscheidung aufheben und die Sache an ein zuständiges Gericht zurückverweisen sowie ein Gesetz für nichtig erklären.
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht?
Sie kann mehrere Stunden dauern; die konkrete Dauer wird von den Beteiligten bestimmt. Je nach Lage des Falles können auch mehrere Termine notwendig werden.
Was kostet ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht?
Für eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage, für die beispielsweise ein Streitwert von 5.000 € festgesetzt wurde, ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 161 € = 483 € zu zahlen. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten sind die Gebühren geringer.
Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?
Die mündliche Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich; über ihren Verlauf wird eine Niederschrift (Protokoll) angefertigt (§ 105 VwGO ). Zu Beginn der mündlichen Verhandlung wird festgestellt, wer zum Termin erschienen ist; dann trägt der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor.