Wer bestimmt den Nachlassverwalter?

Wer bestimmt den Nachlassverwalter?

Der Nachlassverwalter wird vom zuständigen Nachlassgericht auf Antrag bestellt. Seine Aufgabe ist nicht vorrangig die Bewahrung des Nachlassvermögens, sondern die Befriedigung berechtigter Interessen von Gläubigern.

Wann wird ein Nachlassverwalter bestimmt?

Ein Nachlassverwalter kommt nur zum Einsatz, wenn eine Überschuldung des Nachlasses naheliegt oder wenn er unübersichtlich ist. Besteht die Annahme, dass eine Befriedigung von Verbindlichkeiten durch Erben gefährdet ist, kann ebenfalls ein Nachlassverwalter bestellt werden.

Wie viel bekommt ein Nachlassverwalter?

Als Orientierungspunkt im Sinne von Mindestsätzen können die Vergütungsvorgaben für Berufsvormünder dienen (zwischen 19,50 und 33,50 EUR pro Stunde). Je mehr an nutzbarer Qualifikation, Schwierigkeitsgrad und Umfang hinzukommt, umso höher können die Stundensätze ausfallen.

Wer kann einen Nachlasspfleger bestellen?

Jeder Nachlassgläubiger ist befugt, Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft durch das zuständige Nachlassgericht zu stellen, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen ist oder seit der Annahme noch keine zwei Jahre verstrichen sind.

Wer prüft die Erbmasse?

3. Wer ermittelt die Erbmasse? Im Normalfall ermitteln der Erbe oder die Erbengemeinschaft den Umfang der Erbmasse. Nach der Testamentseröffnung beantragen diese einen Erbschein, mithilfe dessen sie unter anderem Zugriff auf die Bankkonten erhalten.

Welche Pflichten hat ein Nachlassverwalter?

Ein Nachlassverwalter hat die Aufgabe, den Nachlass eines Verstorbenen auf Antrag der Gläubiger oder Erben zu verwalten und zu ordnen. Wird er tätig, haben die Erben solange keinen Zugriff auf den Nachlass, bis dieser geordnet ist und die Schulden des Erblassers aus dem Nachlass beglichen sind.

Wer muss die Nachlasspflegschaft bezahlen?

Wer trägt die Kosten für die Nachlasspflegschaft? Das Nachlassgericht ist zuständig für die Regelung der Vergütung des Nachlasspflegers. Dabei erfolgt eine gesetzliche Orientierung an der Vergütung bei einer Vormundschaft gemäß § 1836 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wie beantragt man einen nachlasspfleger?

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