Wer bestimmt den Testamentsvollstrecker?

Wer bestimmt den Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker ist die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich in §§ 2197 ff. BGB.

Kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker bestimmen?

(1) 1Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen. 2Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

Wer trägt die Kosten der Testamentsvollstreckung?

Wer muss den Testamentsvollstrecker bezahlen? § 2221 BGB regelt nicht, wer die Testamentsvollstreckervergütung zu zahlen hat. Fehlt in der letztwilligen Verfügung diesbezüglich eine Erblasseranordnung, haben die Erben als Gesamtschuldner die Zahlung aus dem Nachlass zu leisten.

Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?

Die Vollmacht kann schriftlich als Dokument, mündlich oder durch schlüssiges Handeln (d. h. stillschweigend) erteilt werden. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, da durch sie ein Nachweis besteht. In einigen Bereichen schreibt das Gesetz sogar vor, dass ein Notar die schriftliche Bevollmächtigung beglaubigt, z. B. bei Grundstücksgeschäften.

Ist eine maschinengeschriebene Vollmacht die beste Lösung?

Eine mündlich erteilte Vollmacht ist zwar gültig, wird aber oftmals nicht akzeptiert, da sie nicht nachgewiesen werden kann. Eine handschriftliche Vollmacht ist allerdings ausreichend, sofern diese gut lesbar ist und es nicht zu Verwechslungen kommen kann. Eine maschinengeschriebene Vollmacht ist oftmals die beste Lösung.

Wie kann man Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer benennen?

Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer benennen. In unserer Muster-Vollmacht haben wir es vorgemacht: Derjenige, der die Vollmacht ausstellt (Vollmachtgeber), muss ebenso klar benannt sein wie Derjenige, dem die Vollmacht gegeben wird (Vollmachtnehmer).

Wie kann eine Handlungsvollmacht erteilt werden?

Eine Handlungsvollmacht kann durch die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, aber auch durch Prokuristen oder andere Handlungsbevollmächtigte erteilt werden, wenn diese das entsprechende Recht dazu besitzen. Anders als die Prokura wird eine solche Vollmacht nicht im Handelsregister eingetragen.

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