FAQ

Wer bestimmt die Arbeitszeit beim Hamburger Modell?

Wer bestimmt die Arbeitszeit beim Hamburger Modell?

Für die Arbeitszeiten im Hamburger Modell kann sich der Arbeitgeber nicht auf sein in § 106 GewO geregeltes Direktionsrecht berufen. In der Wiedereingliederung hat der Arbeitgeber bei den Arbeits- und Pausenzeiten zudem die Vorgaben im Eingliederungsplan zu beachten.

Kann der Arzt Hamburger Modell ablehnen?

Der Erkrankte kann selbst entscheiden, ob er das Hamburger Modell nutzen möchte. Negative Folgen bei einer Ablehnung entstehen nicht.

Wann Wiedereingliederung beantragen?

Generell festgehalten werden kann nur, dass die Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen muss. Dies gilt nur, wenn zuvor eine Reha-Leistung der Rentenversicherung in Anspruch genommen wurde.

Wer veranlasst Wiedereingliederung?

Arbeitgeber sind zu einem BEM-Prozess verpflichtet, wenn der Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krank war. Die Wiedereingliederung ist eine freiwillige Maßnahme, zu der der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist.

Wie viele Stunden arbeitet man bei Wiedereingliederung?

Vollzeitbeschäftigte: Zu Beginn der Wiedereingliederung wird eine Arbeitsbelastung von mindestens 2 Stunden pro Arbeitstag gefordert, die bei einer Vollzeitbeschäftigung schrittweise bis auf 6 Stunden erhöht wird. Die Arbeitsleistung soll dabei grundsätzlich an 5 Arbeitstagen pro Woche erbracht werden.

Kann der Arbeitnehmer eine Wiedereingliederung ablehnen?

Sie können Mitarbeiter nicht zwingen, an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilzunehmen. Diese ist vielmehr freiwillig. Lehnt einer Ihrer Mitarbeiter eine entsprechende Maßnahme ab, hat dies für diesen keine negativen Konsequenzen zur Folge.

Wie lange dauert es bis Krankenkasse Wiedereingliederung genehmigt?

sechs Monaten, wenn dies im Anschluss an eine längere Erkrankung vorübergehend Page 2 – 2 – nach ärztlicher Feststellung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich.

Wie läuft die Wiedereingliederung?

Die Stufenweise Wiedereingliederung, oft auch »Hamburger Modell« genannt, ist nur möglich, solange noch ein Krankengeldanspruch besteht. Sie wird vom Arzt in Abstimmung mit Patient, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber angeregt. Sie soll nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in den alten Beruf erleichtern.

https://www.youtube.com/watch?v=j5oA6O-wKlg

Kategorie: FAQ

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