Wer bestimmt die Höhe der Erbmasse?
Wer ermittelt die Erbmasse? Normalerweise ermitteln der Erbe oder eben die Erbengemeinschaft den Umfang einer Erbmasse. Hierbei beantragen diese nach der Testamentseröffnung einen Erbschein, durch den sie auch Zugriff auf die Bankkonten des Erblassers erhalten.
Was ist eine Erbengemeinschaft rechtlich?
Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gruppe von Personen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet.
Was bedeutet in Erbengemeinschaft zu 1 2 Anteil?
Gehört zum Nachlass z.B. ein 100 €-Schein, so darf der einzelne Miterbe zu 1/2 nicht einfach davon 50 € ausgeben. Die Miterben müssen im übertragenen Sinne zunächst den 100 €-Schein in zwei 50 €-Scheine wechseln (sprich die Erbengemeinschaft auseinandersetzen).
Was ist der komplette Nachlass der Erbengemeinschaft?
Der komplette Nachlass wird mit dem Erbfall gemeinschaftliches Vermögen aller zu dieser Erbengemeinschaft zählenden Erben. Bevor ein einzelner zu einer Erbengemeinschaft gehörender Erbe von „seiner“ Erbschaft profitieren kann, muss der Nachlass auseinandergesetzt werden.
Wie kann man sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen?
Grundsätzlich können die Erben sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen. Wenn allerdings ein Nachlass Erbe die Teilung fordert, so muss sie auch angegangen werden. Wenn ein Willensvollstrecker mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist, so erstellt dieser einen Teilungsvorschlag, den die Erben annehmen oder ablehnen können.
Welche typischen Rechtspositionen fallen nicht in den Nachlass?
Bestimmte typische Rechtspositionen sind nach dem Gesetz nicht vererblich und fallen deshalb nicht in den Nachlass. Beispielsweise erlischt der Nießbrauch an einer Sache, an einem Recht oder an einem Grundstück mit dem Ableben des Erblassers, § 1061 BGB.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil vom Nachlass?
Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, haben die gesetzlichen Erben Anspruch auf einen Pflichtteil vom Nachlass – auch, wenn sie in einem Testament ausdrücklich enterbt werden. Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.