Wer bezahlt die NBU?
Die Berufsunfallversicherung (BUV) Die Prämien sind von den Arbeitgebenden zu leisten. Die Versicherungspflicht gilt für alle abhängig Beschäftigten, also auch für die Gründer von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), die als Arbeitnehmende angesehen werden.
Was deckt die NBU ab?
Die NBU – Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen, die nicht am Arbeitsplatz geschehen. Der damit verbundene NBU Abzug liegt bei 1-3% des Bruttolohns.
Wann bin ich NBU versichert?
Die NBU-Versicherungsdeckung ist dann gegeben, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitsdauer mindestens 8 Stunden erreicht, oder wenn Wochen mit mindestens 8 Arbeitsstunden überwiegen.
Wann ist NBU obligatorisch?
Sie sind in der Schweiz angestellt? Dann sind Sie obligatorisch über das UVG – das Bundesgesetz über die Unfallversicherung – durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Gegen Nichtberufsunfälle (NBU) sind Sie zusätzlich versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind.
Wer trägt die Kosten für die Unfallversicherung?
Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache Ihres Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an und zahlt den kompletten Beitrag.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber für die Unfallversicherung?
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein in Höhe von 1,6 Prozent.
Sind Krankentaggelder NBU pflichtig?
Bei den Taggeldern, welche die EO entschädigt, handelt es sich um AHV-pflichtigen Lohn. Demzufolge sind Lohnabzüge für die Beiträge an AHV und KTG in Abzug zu bringen. Achtung: Lohnabzüge für die NBU sind nicht vorzunehmen, da die Taggelder der EO nicht unfallversicherungspflichtig sind.
Wann ist man nicht unfallversichert?
Versichert sind Unfälle, die Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit erleiden. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen beziehungsweise Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Ist die NBU obligatorisch?
Ist die Unfallversicherung obligatorisch?
Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Sofern sie für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sie auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.