Wer bezahlt einen Treppenlift?

Wer bezahlt einen Treppenlift?

Wer bezahlt einen Treppenlift? Die Kosten für einen Treppenlift bezahlen Sie im ersten Schritt selbst. Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse kann für Sie als pflegeversicherte Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson gewähren.

Wie hoch ist der Zuschuss für einen Treppenlift?

Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Pflegekasse ausgezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten.

Was bezahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?

Nach dem aktuellen Pflegestärkungsgesetz gewähren die Krankenkassen einen maximalen Förderzuschuss von € 4.000,- pro Person für die Anschaffung eines Treppenlifts. Wohnen mehrere Personen mit Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss sogar bis zu € 16.000,- betragen.

Wer verordnet Treppenlift?

Ein Vorort-Besuch des medizinischen Dienstes liefert die Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit des Treppenlifts. Auch ein Arzt kann bei einer Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad einen Plattformlift verordnen beziehungsweise die Notwendigkeit eines Treppenlifts untermauern.

Wie viel kostet ein Treppenlift?

Die Übersicht der Kauf- und Einbaukosten zeigt, dass die Anschaffung eines Treppenlifts mehrere tausend Euro kostet. Unter Umständen müssen Sie diese Kosten aber nicht alleine stemmen.

Wie geht es mit der Finanzierung des Treppenlifts?

Ist der Treppenlift ausgesucht und an Ihre Bedürfnisse angepasst, geht es um die Finanzierung des Lifts. Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den vollständigen Preis auf einen Schlag zu bezahlen, gibt es immer die Möglichkeit der Ratenzahlung.

Kann die Pflegekasse einen Treppenlift bezuschussen?

Liegt einer der fünf Pflegegrade vor, kann die Pflegekasse einen Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen. Der Zuschuss wird pro Person gewährt. Leben in einem Haushalt zwei pflegebedürftige Menschen, etwa beide Elternteile, erhalten sie somit insgesamt bis zu 8.000 Euro.

Ist die Reinigung des Treppenhauses komplett umlagefähig?

Dann sind die Kosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auch komplett umlagefähig. Keinesfalls kann man als Vermieter, wenn im Mietvertrag die Reinigung des Treppenhauses als Pflicht der Mieter aufgeführt ist, einfach ein Reinigungsunternehmen bestellen.

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