Wer bezahlt handänderungssteuern?
Die Handänderungssteuer bezahlt in der Regel der Erwerber, vereinzelt sowohl der Erwerber als auch der Veräusserer.
Was ist eine handänderung?
Die sogenannte Handänderung oder Handänderungssteuer ist eine Abgabe, die aufgrund eines Grundstückerwerbs erhoben wird. Die Handänderung ist daher kantonal geregelt und besteuert den Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück. Die Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung eines Grundstückes begründet.
Können handänderungssteuern abgezogen werden?
Die Handänderungssteuer und die Notariatskosten können nicht in Abzug gebracht werden. Bewahren Sie die entsprechenden Belege trotzdem auf. Diese Kosten können bei einer späteren Veräusserung vom steuerbaren Grundstückgewinn in Abzug gebracht werden.
Wann entfällt die Handänderungssteuer?
Ab 1. Januar 2015 entfällt die Handänderungssteuer auf den ersten 800’000 Franken des Kaufpreises, wenn die gekaufte Liegenschaft während mindestens zwei Jahren als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Wer bezahlt Handänderungssteuer Baselland?
Die Handänderungssteuer beträgt 2,5 % und ist je hälftig vom Veräusserer und Erwerber geschuldet.
Was kostet die handänderung?
In Zürich wurde die Handänderungssteuer zum 1. Januar 2005 abgeschafft. Hier fällt nur eine Gebühr bei Handänderungen an. Im Kanton Aargau fällt keine klassische Handänderungssteuer an.
Welche Unterhaltskosten sind steuerlich absetzbar?
Steuerlich abzugsfähig sind nur Kosten, die der Instandhaltung der Liegenschaft dienen und damit werterhaltend sind – mit Ausnahme von Energiesparmassnahmen. Wertvermehrende Arbeiten wie etwa der Ausbau des Dachstocks oder der Anbau eines Wintergartens sind dagegen nicht abzugsfähig.
Was kann bei der grundstückgewinnsteuer abgezogen werden?
Davon abziehen darf man wertvermehrende Investitionen, aber zum Beispiel auch Maklerprovisionen, Inseratekosten, Handänderungssteuern, Notariatskosten sowie allenfalls die Vorfälligkeitentschädigung an die Bank, wenn infolge des Immobilienverkaufs eine Hypothek vorzeitig aufgelöst werden muss.
Was sind die Anlagekosten?
Die Anlagekosten bestehen dabei grundsätzlich aus dem Erwerbspreis, den mit dem Kauf verbundenen Aufwendungen wie Notariats- und Grundbuchgebühren, wertvermehrenden Investitionen, Vermittlungskosten, Bewilligungsgebühren, Anwaltskosten und anderen Kosten, die mit der Veräusserung der Immobilie im Zusammenhang stehen.
Welche Kantone haben keine Handänderungssteuer?
Die Kantone Zürich und Schwyz kennen seit 2005 respektive 2009 aufgrund von kantonalen Volksinitiativen – eingereicht von den jeweiligen Hauseigentümerverbänden – keine Handänderungssteuer oder vergleichbare Gebühren mehr.
Wie wird die Handänderungssteuer berechnet?
Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. Nutzen die Erwerbenden das Grundstück als Hauptwohnsitz, können unter gewissen Voraussetzungen die ersten 800’000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden. Zuständig ist das Grundbuchamt.