Wer bezahlt Sauerstoffgerät?
Ein gesetzlich Krankenversicherter kann von seiner Krankenkasse die Bezahlung einer mobilen Sauerstoffversorgung verlangen. Voraussetzung ist, dass dies wegen einer Erkrankung notwendig ist. Der Versicherte hat Anspruch auf ein den körperlichen Gegebenheiten entsprechendes, möglichst leichtes mobiles Gerät.
Wer verschreibt mir die Sauerstoffgerät?
Verordnung von Sauerstoff auf Kassenrezept (für die Gebiete NRW und Hamburg): Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept für ein Sauerstoffgerät ausstellen. (Eine Musterverordnung finden Sie unter dem Punkt: Verordnung einer Sauerstoff-Therapie).
Was kostet ein mobiles Sauerstoffgerät?
Ein guter Sauerstoffkonzentrator kann zwischen 799 und 2800 Euro kosten. Ein hochwertiges, mobiles Sauerstoffgerät sogar weitaus mehr. Ein detaillierter Vergleich verschiedener Modelle lohnt sich, denn nur so können Sie die Unterschiede ausfindig machen und nachvollziehen, ob die angegeben Preise gerechtfertigt sind.
Wann bekomme ich ein Sauerstoffgerät?
Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein Sauerstoffgerät, wenn Sie an chronischem Sauerstoffmangel leiden, zum Beispiel durch Hypoxämie (Sauerstoffmangel im Blut), schwere Lungenerkrankungen wie COPD, Lungenfibrose oder wiederkehrende Lungenembolien.
Wie erhält man einen stationären Sauerstoffkonzentrator oder ein mobiles Gerät?
Ob man einen stationärer Sauerstoffkonzentrator oder ein mobiles Gerät erhält hängt ganz davon wie der Arzt die Nutzung vorsieht. Sieht der Arzt die Notwendigkeit eines stationären Geräts wird auch nur dieser von der Krankenkasse übernommen.
Wann wird Ein Sauerstoffkonzentrator verschrieben?
In der Regel wird ein Sauerstoffkonzentrator also nur dann von einem Arzt verschrieben, wenn es medizinisch notwendig ist und in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Langzeit-Sauerstofftherapie.
Wie ist Sauerstoff für die Krankenkasse zugelassen?
Sauerstoff ist nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen als Fertigarzneimittel zugelassen. Wie für andere verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse – nach Prüfung und Zustimmung – auch die Kosten für eine Sauerstoff-Langzeittherapie.
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sauerstoff-Langzeittherapie?
Kostenübernahme der Sauerstoff-Therapie durch die Krankenkasse Med. Sauerstoff ist nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen als Fertigarzneimittel zugelassen. Wie für andere verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse – nach Prüfung und Zustimmung – auch die Kosten für eine Sauerstoff-Langzeittherapie.