Wer braucht ein Visum in Portugal?

Wer braucht ein Visum in Portugal?

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum. Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Portugal aufzuhalten. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Wer braucht Visum Deutschland?

Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Welche Länder brauchen ein Visum für Portugal?

Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein.

Kann man mit einem türkischen Pass nach Portugal?

Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Welche Länder haben eine Visumpflicht nach Deutschland?

Hier finden Sie eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht. St. Vincent u. Grenadinen

Wie lange brauchen sie ein Schengen-Visum?

Beachten Sie allerdings, dass es sich nur um einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen handeln darf. Sollten Sie sich länger im Schengen-Land aufhalten wollen, brauchen Sie ein Schengen-Visum Typ D (nationales Visum).

Wer benötigt ein Visum für den Schengen-Raum?

Wer benötigt ein Visum für den Schengen-Raum. Im Rahmen des Schengener Abkommens benötigen Staatsbürger der unten aufgeführten Länder ein Visum, um ein Land im Schengen-Raum zu passieren oder zu besuchen: Staatsangehörige bestimmter anderer Länder müssen eine Reiseversicherung abschließen, benötigen jedoch kein Visum für einen Kurzaufenthalt.

Welche Staatsbürger dürfen sich ohne Visum befreien?

Diese dürfen sich ohne Visum grundsätzlich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. 7) Von der Visumpflicht befreit sind auch Staatsbürger der britischen Überseegebiete („British Nationals (Overseas)“)

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben