FAQ

Wer braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wer braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt man für Mehrfamilienhäuser, die einem einzigen Eigentümer gehören und er die Wohnungen einzeln verkaufen möchte. Nur dann können die einzelnen Wohnungen in Wohneigentum umgewandelt werden und dürfen dann einzeln verkauft werden.

Woher bekommt man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, die auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig ist (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gem.

Welche Unterlagen für aufteilungsplan?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
  • Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
  • Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
  • Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)

Wer macht den aufteilungsplan?

In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Wie viel kostet eine Teilungserklärung beim Notar?

Eine beglaubigte Teilungserklärung kostet zwischen 70 und 140 Euro. Der Notar bestätigt damit, dass der Grundstückseigentümer die Teilungserklärung selbst unterschrieben hat. Für das Grundbuchamt wird jedoch eine notariell beurkundete Teilungserklärung benötigt.

Was kostet die Teilung eines Hauses?

Die volle Gebühr erhält der Notar, wenn er eine Teilungserklärung beurkundet. Ein Viertel der Gebühren wird fällig, wenn er die Erklärung lediglich ohne Prüfung beglaubigt. Für die Beurkundung einer Immobilie mit einem Verkehrswert von knapp 500.000 Euro werden knapp 400 Euro fällig.

Wie bekomme ich Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

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