Wer braucht eine Ausschanklizenz?
Hier ist festgelegt, wann man eine Schanklizenz unbedingt benötigt. Sie ist genau dann notwendig, wenn man einen Betrieb wie eine Bar, ein Restaurant, ein Bistro oder ein Café eröffnen möchte. Entscheidend für die Notwendigkeit der Schanklizenz ist der geplante Ausschank von alkoholischen Getränken.
Wann braucht man eine Gaststättenerlaubnis?
Gemäß § 2 des Gaststättengesetzes benötigt man eine Gaststättenerlaubnis, um ein Gaststättengewerbe zu betreiben. Dies ist der Fall, wenn jemand in festen Räumlichkeiten Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr „an Ort und Stelle“ verkaufen will.
Wer braucht keine Gaststättenerlaubnis?
Demnach bedarf es einer Gaststättenerlaubnis nicht, wenn lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen angeboten werden. Dies gilt ebenso für den Betrieb eines Beherbergungshauses und einem damit verbundenen Verabreichen von zubereiteten Getränken und Speisen an die Hausgäste.
Was ist eine erlaubnisfreie Gaststätte?
1 Gaststättengesetz (GastG), wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Gaststätten, die keinen Alkohol aus- schenken, sondern alkoholfreie Getränke, Kostproben und zubereitete Speisen abgeben, sind erlaubnisfrei.
Wann wird eine Konzession benötigt?
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Gaststättenerlaubnis bzw. Konzession).
Wie bekommt man eine gaststättenerlaubnis?
Für die Erteilung der Erlaubnis muss der Gewerbetreibende nach § 4 Abs. 4 des Gaststättengesetzes einen Lehrgang über die über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse absolvieren. Die Unterrichtung findet zu mehreren festgesetzten Terminen im Jahr bei der Industrie- und Handelskammer statt.
Wann braucht man keine Konzession?
Keine Konzession braucht, wer nur: alkoholfreie Getränke, in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste.
Welche Behörde erteilt gaststättenerlaubnis?