Wer braucht einen Handelsregistereintrag?

Wer braucht einen Handelsregistereintrag?

Eintragungspflichtig sind grundsätzlich alle Kaufleute. Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen – können sich jedoch freiwillig eintragen lassen. Mit dem Eintrag im Handelsregister werden Gründer automatisch zum Kaufmann mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie einen Handelsregister-Eintrag benötigen, wenn… Ihr Unternehmen einen für die Branche üblichen Jahresumsatz erzielen wird (im Einzelhandel 250.000 Euro, bei Großhandel und Produktion 400.000 bis 500.000 Euro). Ihr Unternehmen kaufmännisch organisiert ist.

Warum ein Handelsregistereintrag?

Der Handelsregistereintrag gibt Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der Eintrag erhöht die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, weil die Gläubiger im Fall eines Konkurses besser geschützt sind.

Wie kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen?

Die Eintragung in das Handelsregister ist bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht in elektronischer Form anzumelden. Die Unterschrift des Kaufmanns bzw. des Geschäftsführers muss durch einen Notar beglaubigt werden. Je nach Form der Gesellschaft müssen unterschiedliche Angaben gemacht und Anlagen beigefügt werden.

Was kostet eine Änderung im Handelsregister?

Eine Bekanntgabe von geänderten Daten ist für dich verpflichtend, jedoch auch mit Kosten verbunden. Als Faustregel gilt, dass jede Änderung im Handelsregister ungefähre Kosten in Höhe von 100 bis 250 EUR verursacht.

Was wird im Handelsregister B eingetragen?

In der Abteilung B werden folgende Unternehmen (Rechtsformen) eingetragen: die Aktiengesellschaft (AG) die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), auch in der besonderen Ausgestaltung der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“

Wer muss im HR eingetragen sein?

In der Schweiz benötigt eine Einzelfirma einen Handelsregistereintrag, wenn diese einen Umsatz von mehr als CHF 100’000. – im Jahr erwirtschaftet. Bei einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000. – ist der Eintrag freiwillig.

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