Wer darf automatisierte externe Defibrillatoren AEDs anwenden?

Wer darf automatisierte externe Defibrillatoren AEDs anwenden?

Grundsätzlich darf jede/ jeder einen Defibrillator benutzen, denn nach einem Herz-Kreislaufstillstand zählt jede Sekunde. Die AEDs von ZOLL sind speziell für Laien geeignet und führen den Ersthelfer mittels Piktogrammen, Sprach- und Textanzeigen durch die gesamte Reanimation.

Wo muss ein Defibrillator vorhanden sein?

In Deutschland gibt es keine Pflicht, Defibrillatoren im betrieblichen Bereich vorzuhalten. Selbst Großunternehmen müssen keinen Defibrillator vorhalten. Die Anschaffung von Defibrillatoren ist daher freiwillig und liegt im Ermessen des Unternehmers.

Wo sollte ein Defibrillator sein?

Bei der Frage, wann ein Defibrillator angeschafft werden soll, kann die Gefährdungsbeurteilung zu Grunde gelegt werden. Die Berufsgenossenschaft (BGBau) empfiehlt einen Defibrillator auf Großbaustellen ab 100 Beschäftigten. Explizit eingrenzen kann man die Anzahl der Beschäftigen allerdings nicht.

Wie funktioniert ein aktiviertes AED?

Der aktivierte AED geht immer von einer laufenden Reanimation aus. Um die kompressionsfreie Zeit so gering wie möglich zu halten, beginnen die meisten AED nach Aktivierung mit einer Sprachaufforderung, die Reanimation fortzusetzen.

Wann muss ein AED eingesetzt werden?

Ein AED muss sofort nach dem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand eingesetzt werden. In diesem Zustand atmet die betroffene Person nicht mehr und hat keinen Puls. Eine Person sollte die Notrufnummer 112 anrufen, während eine andere Person die Wiederbelebung durchführt.

Welche AED sind für die Nutzung bei Kindern geeignet?

Die meisten AED sind erst für die Nutzung bei Kindern ab acht Jahren geeignet. Sollte die Fläche des Oberkörpers zur normalen Elektrodenpositionierung nicht ausreichen, können diese auch zentral auf den Thorax in a.-p. Position geklebt werden.

Was muss eine notwendige Unterweisung für einen AED sein?

D.h. eine ggfs. notwendige Unterweisung für einen AED muss zwingend das Ergebnis aus einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sein: Das Erfordernis der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Regelung einer Unterweisung iSd. § 12 ArbSchG folgt schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung.

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