Wer darf bestatten?

Wer darf bestatten?

Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen, zunächst Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und weitere Verwandte. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig von der Stellung des Erben. Dies beruht auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht.

Wer darf über Beerdigung entscheiden?

Der Wunsch des Erblassers ist unabhängig davon maßgeblich, ob er sich dazu schriftlich oder aber auch nur mündlich geäußert hat. Nur wenn es keine Anordnungen gibt, ist der Totenfürsorgeberechtigte frei über die Form der Bestattung zu entscheiden.

Wann muss man jemanden beerdigen?

Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Beerdigungen in Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden müssen. So können Verstorbene frühestens nach 48 Stunden und müssen mindestens innerhalb von acht Tagen beerdigt werden.

Wer darf in Deutschland bestatten?

Die Bestattungspflicht gibt vor, wer für die Bestattung eines Verstorbenen zuständig ist. Die Reihenfolge ist in der Regel einheitlich und gilt erst ab der Volljährigkeit. Die Pflicht, einen Toten zu bestatten, haben der Rangfolge nach: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

Kann ich mich auf jedem Friedhof beerdigen lassen?

Grundsätzlich können Sie den Friedhof frei wählen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Grab hat man aber nur in der Stadt oder Gemeinde, in der man vor seinem Tod gemeldet war. Es gibt keine Verpflichtung für einen Friedhof, auch Auswärtige zu bestatten.

Wer entscheidet über Art und Ort der Beisetzung?

(2) Sofern keine Anordnung des Verstorbenen vorliegt oder die Befolgung einer solchen Anordnung nicht durchführbar oder zumutbar ist, obliegt den Angehörigen insbesonders die Festlegung der Bestattungsart und des Bestattungsortes sowie die Erteilung der Zustimmung zur Vornahme einer nicht von der Staatsanwaltschaft …

Wie schnell muss ein Verstorbener beerdigt werden?

Die Überführung muss je nach Bundesland meist innerhalb 36 Stunden (in wenigen Bundesländern 24 bzw. 48 Stunden) nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes erfolgen. Die Maximalfristen für Erdbestattung oder Einäscherung ist zwischen vier Tagen (ohne Sonntage und Feiertage) bis hin zu zehn Tagen.

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