Wer darf die Personalakte laut Datenschutz einsehen?

Wer darf die Personalakte laut Datenschutz einsehen?

Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.

Wo Personalakte?

Die Personalakte handelt ist einen Ordner oder ein elektronisches Verzeichnis, in dem arbeitsrelevante Unterlagen des Arbeitnehmers gesammelt werden. Angelegt wird die Akte vom Chef beziehungsweise der Personalabteilung. Die Unterlagen betreffen die persönlichen Angaben und Informationen zum Arbeitsverhältnis.

Wo liegt meine Personalakte?

Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.

Was sind die personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers?

Personaldaten bezeichnen jene personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, die der Arbeitgeber auf Basis des Beschäftigungsverhältnisses speichert und verwendet. Diese Informationen des Arbeitnehmers benötigt er, um seine arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Was sind die vertraulichen Daten von Mitarbeitern?

Sie müssen im Umgang mit diesen vertraulichen Informationen den Datenschutz für Mitarbeiter laut DSGVO und BDSG-neu beachten, um nicht hohe Strafen zu riskieren. Personaldaten bezeichnen jene personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, die der Arbeitgeber auf Basis des Beschäftigungsverhältnisses speichert und verwendet.

Was gewährt das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten?

Dieses Recht gewährt jedoch nicht nur Auskunft über personenbezogene Daten, die der Verantwortliche gespeichert hat, sondern in Absatz 3 S. 1 auch das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten.

Wie müssen Mitarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhalten?

Mitarbeiter müssen ebenfalls die Regelungen des Datenschutzes einhalten, wenn es um die Personaldaten ihrer Kollegen geht. Sie dürfen beispielsweise Geburtstagslisten und Mitarbeiterfotos ohne Zustimmung der Betroffenen nicht verwenden. Außerdem müssen sie Passwörter, Akten und Bescheinigungen vor den Zugriffen unberechtigter Dritter schützen.

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