Wer darf die Staatsburgerschaft einem fremden verliehen werden?

Wer darf die Staatsbürgerschaft einem fremden verliehen werden?

Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden nur verliehen werden, wenn sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist oder der Fremde seinen Lebensunterhalt aus tatsächlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (Behinderung oder dauerhafte schwerwiegende Krankheit) dauerhaft nicht oder nicht in ausreichendem Maße sichern kann.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?

In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.

Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Welche Regeln sind für den Erwerb der Staatsbürgerschaft geregelt?

Die Regeln und Bestimmungen um den Erwerb der Staatsbürgerschaft sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Fit für den Deutsch-Test für Zuwanderer. Das Abstammungsprinzip orientiert sich an den Eltern.

Wie machen sie die Angabe zur Staatsbürgerschaft?

Die Angabe zur Staatsbürgerschaft machen Sie übrigens immer in Adjektiv-Form: Staatsangehörigkeit: deutsch Ein Motivationsschreiben wird ebenfalls in den meisten Bewerbungen verlangt. Den typischen Aufbau und Beispiele finden Sie in unserem nächsten Beitrag.

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