Wer darf ein Betretungsverbot aussprechen?

Wer darf ein Betretungsverbot aussprechen?

Wenn die Polizei auf Grund bestimmter Tatsachen – insbesondere nach einer Misshandlung oder Drohung – annehmen muss, dass die Gesundheit, die Freiheit oder gar das Leben des Opfers gefährdet ist, kann sie den/die Gewalttäter/in sofort aus der Wohnung/dem Haus sowie von der unmittelbaren Umgebung der Wohnstätte …

Wer spricht ein Betretungsverbot aus?

Die Polizei (→ LPD ) ist ermächtigt, eine (potentielle) Gefährderrin/einen (potenziellen) Gefährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, samt einem Bereich im Umkreis von 100 m, wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen.

Wann darf ein Betretungsverbot ausgesprochen werden?

Unter § 33 IfSG werden dabei Kindertageseinrichtungen und Horte, Tagesmütter, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime sowie Ferienlager aufgelistet. Wenn eine Person, die in einer solchen Gemeinschaftseinrichtung betreut wird, an einer der nachfolgenden Krankheiten erkrankt, besteht ein Betretungsverbot.

Was ist ein betretungsverbot?

Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.: für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Wie erwirkt man ein annäherungsverbot?

Ein Annäherungsverbot kann per einstweiliger Anordnung durch das Familiengericht erlassen werden. Ziel dieses Verbotes ist es, ein Opfer vor Übergriffen durch einen Täter zu schützen. Die Unterlassungen bestimmen, wie weit sich der Täter vom Opfer fernhalten muss.

Wie beantrage ich kontaktverbot?

Ein Kontaktverbot kann ein Amtsgericht auf Antrag des Klägers nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz erlassen. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Es gilt nur im Verhältnis zwischen natürlichen Personen und ist in der Regel zeitlich befristet.

Wann kann ein Hausverbot ausgesprochen werden?

Erklärung zum Begriff Hausverbot Von einem Hausverbot spricht man, wenn jmd. einem anderen es ausdrücklich verbietet, sein Haus, seine Wohnung, sein Lokal, seinen Geschäftsraum oder sein Grundstück zu betreten oder darauf zu verweilen. Kurz gesagt: Grundsätzlich darf man auch ohne Grund ein Hausverbot erteilen.

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