Wer darf ein gemeinsames Konto haben?
Ein gemeinsames Konto führen in der Regel zwar nur zwei Personen, theoretisch sind allerdings problemlos auch mehr als zwei Kontoinhaber möglich. Mit wenigen Ausnahmen können Sie ein Gemeinschaftskonto bei jeder Bank eröffnen, die Ihnen auch ein normales Konto anbietet.
Sollten Ehepaare ein gemeinsames Konto haben?
Ehepartner sollten durchaus ein Gemeinschaftskonto eröffnen, sich aber nicht allein auf dieses versteifen. Die Gelder aufzuteilen und vom gemeinsamen Konto nur die gemeinsamen Ausgaben zu bestreiten, ist sinnvoll.
Kann man ein gemeinsames Konto haben wenn man nicht verheiratet ist?
Die meisten Gemeinschaftskonten werden als Oder-Konto geführt, das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen über das Guthaben verfügen kann. Aus diesem Grund sollten unverheiratete Paare ein gemeinsames Konto nur dann eröffnen, wenn sie dem Partner absolut vertrauen.
Können Geschwister ein gemeinsames Konto eröffnen?
Ein gemeinsames Konto eignet sich je nach Verwendungszweck für Eheleute, nicht verheiratete Paare, Geschwister, Eltern und Kinder, Wohngemeinschaften, Erbengemeinschaften, Vereine, Geschäftspartner in Personengesellschaften, z.B. GbR.
Wem gehört das Geld auf einem oder-Konto?
Beim Oder-Konto ist jeder Inhaber allein verfügungsberechtigt. Das Guthaben auf dem Bankkonto steht jedem Partner zur Hälfte zu (bei mehreren Personen anteilig).
Wann macht ein Gemeinschaftskonto Sinn?
Ein Gemeinschaftskonto hilft Haushaltsausgaben fair aufzuteilen. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner leben, ist es oft sinnvoll Rechnungen, die im gemeinsamen Haushalt aufkommen, auch gemeinsam zu begleichen. Sie haben damit gleichzeitig auch einen besseren Überblick über gemeinsame Ausgaben.
Was muss ich bei Kontoinhaber eingeben?
Kontoinhaber müssen von vorneherein die IBAN angeben. Wer die IBAN eines Zahlungsempfängers nicht kennt, kann Kontonummer und Bankleitzahl in einen IBAN-Rechner im Internet eingeben und erhält so die erforderlichen Angaben.