FAQ

Wer darf ein medizinisches Labor betreiben?

Wer darf ein medizinisches Labor betreiben?

Fachärztinnen und Fachärzte aus den Gebieten der Laboratoriumsmedizin sowie der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sind aufgrund ihrer spezifischen fachärztlichen Ausbildung und Erfahrung die richtigen Spezialisten für die Gesamtsteuerung der Labordiagnostik.

Wer darf Laborleistungen abrechnen?

Bei der Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen gilt das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung. Dies bedeutet, dass nur das abgerechnet werden darf, was im Rahmen der eigenen Qualifikation bzw. als Angehöriger in einer Laborgemeinschaft erbracht werden kann.

Was sind medizinische Labore?

Laborärzte sind fächerübergreifend für nahezu alle medizinische Disziplinen, v. a. aber für die Allgemeinmedizin und Innere Medizin tätig. Sie erstellen Laborbefunde für die Diagnostik und Stadieneinteilung von Krankheiten, Verlaufs- und Therapiekontrolle sowie die Prävention.

Wer darf ein Labor leiten?

Klinische Chemiker dürfen ein Labor leiten, können aber Laborleistungen im Gegensatz zu den Fachärzten für Laboratoriumsmedizin nicht persönlich abrechnen (gesetzliche und private Krankenkassen, Beihilfe) und sind bei der Durchführung von Spezialleistungen weisungsabhängig.

Was ist der Regelhöchstsatz der GOÄ?

Bei zeitaufwendigen Behandlungen und komplizierten Operationen ist der Regelhöchstsatz jedoch unter Umständen nicht ausreichend. Dann können Ärzte den Höchstsatz der GOÄ anwenden. Dieser beträgt für persönliche Leistungen das 3,5-Fache des einfachen Satzes.

Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen?

Der Arzt muss zudem im Voraus über die Höhe des Betrages informieren und der Patient hat das Recht, sein Gesuch ohne Kostenfolgen zurückzuziehen. Unter www.edoeb.admin.ch finden Sie auch nützliche Formulare, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend zu machen.

Welche Angaben muss der Arzt zur Verfügung stellen?

Der Arzt muss grundsätzlich alle Daten zur Verfügung stellen – so etwa Untersuchungsergebnisse, Labor- und Röntgenbefunde, Diagnosen, Gutachten, Berichte, Zeugnisse. Nur Notizen, die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch des Mediziners bestimmt sind (zum Beispiel reine Gedächtnisstützen), muss er nicht zeigen.

Wie wichtig ist die Einsichtnahme bei einem Arztwechsel?

Nützlich kann die Einsichtnahme bei einem Arztwechsel sein, und nicht zuletzt dient sie auch dazu, mögliche Fehlbehandlungen und damit zusammenhängend allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche abzuklären.

Wann darf der Arzt die Auskunft verweigern?

In äusserst seltenen Fällen darf der Arzt die Auskunft verweigern – dann nämlich, wenn überwiegende eigene oder Drittinteressen vorliegen. Patienten haben Anspruch auf die Herausgabe der Krankengeschichte als Kopie (Art. 8 Abs. 5 DSG). Diese muss vollständig und gut leserlich sein.

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