Wer darf eine Submission durchführen?
Bei der Submission dürfen neben den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers (es müssen mindestens zwei sein) nur Bieter bzw. deren Bevollmächtigte anwesend sein. Bei der Eröffnung wird zunächst vom Verhandlungsleiter geprüft, ob die Umschläge unversehrt sind.
Wer kann an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Zu den öffentlichen Auftraggebern zählen neben Bund, Ländern und Gemeinden auch Universitäten, Schulen, Kindergärten, Wohnungsgesellschaften und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Grundsätzlich können alle privaten Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, unabhängig von Branche oder Größe.
Wann ist eine Submission erforderlich?
Geheimhaltung der Submissionen Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfordert eine öffentliche und schriftliche Ausschreibung der zu vergebenden Leistungen. Gemäß der Erklärung zur Submission ist eine Veröffentlichung des Vergabeverfahrens sowie die schriftliche Einreichung der Bieterangebote erforderlich.
Wer prüft Vergabeverfahren?
Zuständig für die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge sind die Vergabekammern. Sie entscheiden als unabhängige und neutrale Instanz über die Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens. Vergabekammern gibt es auf Bundes- und auf Landesebene.
Was ist Submissionsprotokoll?
Dieses Protokoll der Angebotseröffnung oder Submissionsprotokoll ist ein Teil der Vergabeakte und darf von der Öffentlichkeit oder von Bietern nicht eingesehen werden. Die Eröffnung muss durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert werden.
Was ist ein Eröffnungstermin?
Der Eröffnungstermin, auch Öffnungstermin oder Submissionstermin genannt, bezeichnet den Termin, an dem eine Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist die eingegangenen Angebote der Bieter zu einem öffentlichen Vergabeverfahren öffnet.