Wer darf eine Vollmacht ausstellen?
Eine Handlungsvollmacht kann durch die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, aber auch durch Prokuristen oder andere Handlungsbevollmächtigte erteilt werden, wenn diese das entsprechende Recht dazu besitzen. Anders als die Prokura wird eine solche Vollmacht nicht im Handelsregister eingetragen.
Wer darf unternehmen vertreten?
An wen kann Prokura erteilt werden? Die Prokura darf ausschließlich an volljährige, natürliche Personen erteilt werden, die voll geschäftsfähig sind. Diese müssen weder selbst Kaufmann im Sinne des HGB noch im Unternehmen angestellt sein. Im Regelfall werden jedoch leitende Angestellte als Prokuristen eingesetzt.
Wie können sie die Vollmacht Bevollmächtigten?
Sie können jede geschäftsfähige und volljährigen Person bevollmächtigten. Die Vollmacht kann entweder für alle oder nur für bestimmte Lebensbereiche erteilt werden. Wen Sie auch bestimmen: Ziehen Sie Ihren Bevollmächtigten in alle Überlegungen mit ein und besprechen Sie gemeinsam, welche Aufgabenbereiche Sie regeln lassen möchten.
Wie kann man eine private Vollmacht ausstellen?
Die Gelegenheiten, bei denen man eine private Vollmacht ausstellen kann, sind sehr unterschiedlich. Es gibt jedoch keine Formvorgaben die man einhalten muss, solange man alle notwendigen Informationen über die Beteiligten und die Angelegenheit selbst angibt.
Was ist die Vollmacht für den Nachweis?
Die Vollmacht sollte für den Nachweis schriftlich vorliegen. Sie können auch mehreren Personen eine Vollmacht erteilen, z. B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, um sich für den Fall abzusichern, dass eine Vertrauensperson ausfällt.
Was ist der Sinn und Nutzen einer Vollmacht?
Der Sinn und Nutzen einer Vollmacht ist schnell erklärt: Wenn Ihnen die Zeit fehlt, etwas abzuholen oder zu erledigen, können Sie jemand anderen damit beauftragen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage oder schlichtweg nicht vor Ort sind.