Wer darf Fremdfirmen einweisen?
Der Arbeitgeber muss einen Vertreter des AN vor Arbeitsaufnahme in die anlagenspezifischen Gefährdungen und sonstige, nicht ohne weiteres erkennbare Gegebenheiten einweisen.
Wer ist für die Sicherheitsunterweisung zuständig?
Antwort: Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Wie oft müssen Fremdfirmen unterwiesen werden?
Für das (wiederholte) Unterweisen von Fremdfirmenmitarbeiter gibt es also keine festgelegte Frist, dieses ist vielmehr auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und abzustimmen. Unterweisungen müssen aber mindestens einmal jährlich erfolgen.
Was ist eine Fremdfirma?
Fremdfirmen, teilweise auch Kontraktoren genannt, sind also Unternehmen, die nicht zum eigenen Betrieb gehören, dort aber durch ihre Arbeitnehmer oder den Unternehmer selbst vereinbarte Arbeiten verrichten lassen.
Wie hat eine Übertragung von Unternehmerpflichten zu erfolgen?
Die rechtliche Grundlage zur Übertragung von Unternehmerpflichten bildet im Wesentlichen das Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es in §13 Satz 2: „Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Was macht ein Fremdfirmenkoordinator?
Der Fremdfirmenkoordinator hat die Verantwortung, Fremdfirmenmitarbeiter, Besucher und Gäste über die betriebsspezifischen Gefahren, Verhaltensregeln sowie Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.
Was ist Fremdfirmenmanagement?
Meist koordiniert der Hausmeister den Einsatz von Mitarbeitern externer Firmen. Neben der Zuweisung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgabe gehört häufig der Hinwies auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvor-schriften zu den Aufgaben des Hausmeisters.