FAQ

Wer darf im Betrieb unterweisen?

Wer darf im Betrieb unterweisen?

Antwort: Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Was zählt als Unterweisung?

Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Wie muss unterwiesen werden?

Wo und wie sollte unterwiesen werden?

  1. die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein.
  2. es hat eine Verständniskontrolle zu erfolgen.
  3. den Mitarbeitern muss es jederzeit möglich sein, Rücksprache mit ihren Führungskräften zu halten.
  4. es hat eine rechtssichere Dokumentation aller Unterweisungen zu erfolgen.

Wer darf Mitarbeiter schulen?

Wer die Unterweisungen in einem Unternehmen durchführen darf, entscheidet der Arbeitgeber. Das bedeutet: Es ist dem Arbeitgeber grundsätzlich freigestellt, wen er mit der Durchführung der Unterweisung beauftragt. Der Arbeitgeber ist jedoch für die sorgfältige Auswahl verantwortlich.

Wer darf Brandschutzschulungen durchführen?

Rechtlich gesehen ist die jeweils zuständige Führungskraft für die Durchführung von Brandschutzunterweisungen zuständig. Immerhin hat sie die Weisungsbefugnis. Die Führungskraft kann diese Aufgabe aber auch an den internen oder externen Brandschutzbeauftragten delegieren.

Wann wird eine Unterweisung eingesetzt?

Anlässe für eine Unterweisung sind z. B. Einstellung oder Versetzung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Veränderungen in den Arbeitsabläufen, Veränderungen der Arbeitsmittel bzw. der Arbeitsstoffe, Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen, Unfälle, Beinaheunfälle und sonstige Schadensereignisse.

Welche Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht?

vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung) mindestens ein Mal im Jahr (jährliche Wiederholungsunterweisung) bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung) bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (anlassbezogene Unterweisung)

Was muss bei einer Unterweisung dokumentiert werden?

Unterweisungsinhalte

  • die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen,
  • die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen,
  • die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten),
  • die Notfallmaßnahmen,
  • die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.
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