Wer darf in den Wahlvorstand Betriebsrat?
Der Wahlvorstand wird vom amtierenden Betriebsrat bestellt. Der Betriebsrat entscheidet auch darüber, wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, ob die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder auf mehr als drei erhöht und ob Ersatzmitglieder bestellt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 bis 4 BetrVG).
Wer bestellt den Wahlvorstand zur BR Wahl?
Als amtierender Betriebsrat gehört es zu Ihren Aufgaben, den Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Bestellung erfolgt dabei jeweils durch Beschlussfassung mit einfacher Stimmenmehrheit gemäß § 33 BetrVG.
Wer kommt auf die Wählerliste?
Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen? Die Antwort ist gleichermaßen einfach wie umfangreich: In die Wählerliste sind alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 WO in alphabetischer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum des Betriebs aufzunehmen.
Wann muss eine Betriebsratswahl stattfinden?
In ganz Deutschland finden in allen Betrieben die regelmäßigen Wahlen alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 31. Mai statt. Die nächsten regelmäßigen Wahlen sind also 2022, 2026 usw.
Welche Zwecke erfüllt die Wählerliste?
Der Wahlvorstand muss die Wählerliste erstellen, das Minderheitengeschlecht ermitteln, das Wahlausschreiben erlassen und aushängen. Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Welchen Zweck erfüllt die Wählerliste? Wählen und gewählt werden dürfen nur Beschäftigte, die in die Wählerliste aufgenommen sind.
Wie kann die Wählerliste veröffentlicht werden?
Auch können Wählerlisten z.B. im Intranet veröffentlicht werden, sofern jeder Mitarbeiter Zugriff hat und ausschließlich der Wahlvorstand Änderungen an der Wählerliste vornehmen kann. Wichtig ist, dass alle Arbeitnehmer Kenntnis von der Wählerliste nehmen können
Wie legt der Wahlvorstand die Wählerliste aus?
In der Regel legt der Wahlvorstand die Wählerliste im Büro des (Vorsitzenden des) Wahlvorstands oder im Geschäftszimmer des Betriebsrats aus und veröffentlicht sie in elektronischer Form. Wie kann man Einspruch gegen die Wählerliste erheben?
Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen?
Wer ist in die Wählerliste aufzunehmen? Die Antwort ist gleichermaßen einfach wie umfangreich: In die Wählerliste sind alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 WO in alphabetischer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorname und Geburtsdatum des Betriebs aufzunehmen.