Wer darf in einer Behörde beglaubigen?
Bei einer amtlichen Beglaubigung stammt das Original von einer Behörde oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt. Nicht amtlich beglaubigen dürfen Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer und Vereine. Neben den Behörden sind immer Notare beglaubigungsberechtigt.
Kann die Krankenkasse Dokumente beglaubigen?
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen.
Wo kann man eine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen?
Vollmachtgeber können ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht bei ihrer Betreuungsbehörde oder -stelle für 10 Euro öffentlich beglaubigen lassen (Paragraf 6 Betreuungsbehördengesetz). Seit 2005 dürfen die rund 450 Betreuungsbehörden in Deutschland solche Beglaubigungen vornehmen.
Wie verbleibt die notarielle Urkunde im Notariat?
Die Urschrift der notariellen Urkunde verbleibt grundsätzlich in notarieller Verwahrung. Eine Ausnahme bilden Testamente und Erbverträge, die die Notarinnen und Notare in die besondere amtliche Verwahrung bringen. Weil die Urschrift im Notariat verbleibt, wird sie im Rechtsverkehr durch die sogenannte Ausfertigung vertreten.
Wie können Notarinnen und Notare elektronische Urkunden errichten?
Notarinnen und Notare können amtliche Urkunden auch elektronisch errichten. Das hierzu erstellte Dokument wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Kann jemand anders ein Dokument bearbeitet werden?
Wenn jemand anders Ihr Dokument bearbeitet, sehen Sie anhand der Cursorbewegungen, wo Änderungen vorgenommen werden oder Text markiert wird. Sie können direkt im Dokument mit anderen chatten oder einen Kommentar mit „+“ und einer E-Mail-Adresse versehen, woraufhin die entsprechende Person eine Benachrichtigung erhält.