FAQ

Wer darf meine Post offnen?

Wer darf meine Post öffnen?

Geregelt ist hierbei, dass alle Briefe, die an die Firma adressiert sind, von dazu befugten Mitarbeitern (Postbevollmächtigte/r, Sekretär/in etc.) geöffnet werden dürfen. Post hingegen, die als persönlich gekennzeichnet ist, darf nur von dem jeweiligen Empfänger geöffnet werden.

Wann darf man das Briefgeheimnis brechen?

Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt immer dann vor, wenn unbefugt ein verschlossenes Schriftstück oder ein verschlossener Brief geöffnet werden, wenn diese nicht für die eigene Kenntnis bestimmt waren.

Was passiert wenn man das Briefgeheimnis bricht?

Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

Ist die illegale Einreise strafbar?

Rechtlich betrachtet ist sowohl die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch der Versuch der illegalen Einreise strafbar (siehe auch: § 95 I Nr. 3 und III AufenthG). Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen sind auch die Anstiftung und die Beihilfe zu diesen Delikten strafbar.

Ist die Meldung eines illegalen Migranten strafbar?

Unabhängig davon, ob eine Person zur Meldung des Aufenthalts eines illegalen Migranten an die Ausländerbehörde verpflichtet ist, kann sie sich der Beihilfe oder Anstiftung nach § 96 AufenthG strafbar machen. Die Meldepflicht selbst obliegt nur den öffentlichen Stellen.

Wie wird die Firmenpost abgewickelt?

Die Firmenpost wird über den angemieteten Briefkasten abgewickelt und entweder per E-Mail oder in einem neutralen Umschlag an Ihre private Adresse weitergeleitet. Ideal ist die Kombination aus Mietanschrift und Telefonservice mit Anrufannahme und Anrufweiterleitung.

Ist der illegale Aufenthalt strafbar?

Der illegale Aufenthalt ist hingegen nach § 95 Aufenthaltsgesetz eindeutig eine Straftat. Die Strafe wird jedoch häufig nicht verhängt, da eine Abschiebung erfolgt. Der Aufenthalt ist nicht strafbar, solange ein Asylantrag gestellt aber noch nicht beschieden wurde.

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